
Bitte warten...Seite wird geladen
Da die Behandlung durch den Heilpraktiker in Dresden nicht zum Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenkassen zählt, ist diese Dienstleistung privat zu honorieren. Für Privatversicherte oder private Krankenzusatzversicherte Patienten besteht die Möglichkeit, die Behandlungskosten bei ihrer zuständigen Versicherung geltend zu machen.