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Wichtiger Hinweis:
Bitte buchen Sie immer halb- oder vollstündlich Ihre Termine und planen Sie alle der Ihnen verordneten Anzahl an Behandlungen durch.
Bitte beachten Sie die Fristen zur Einlösung von Heilmittelrezepten, welche seitens der gesetzlichen Krankenkassen vorgegeben sind. Begonnen werden muss das Rezept innerhalb 28 Tage nach Ausstellungsdatum sowie spätestens 3 Monate nach Ausstellungsdatum abgeschlossen sein. Daher ist eine fristgerechte Terminierung Ihrer Verordnung durch Sie wichtig.
Sie haben eine Blankoverordnung / Verordnung ohne Angabe eines Heilmittel ausgestellt bekommen? Zur Terminvereinbarung kontaktieren Sie uns bitte telefonisch.