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Da die Behandlung durch den Heilpraktiker in Dresden nicht zum Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenkassen zählt, ist diese Dienstleistung privat zu honorieren. Für Privatversicherte oder private Krankenzusatzversicherte Patienten besteht die Möglichkeit, die Behandlungskosten bei ihrer zuständigen Versicherung geltend zu machen.
Für gesetzlich Versicherte besteht die Möglichkeit, die Leistungen im Rahmen der Osteopathie bei Ihrer zuständigen Krankenkasse zur anteiligen Kostenübernahme einzureichen. Ein Großteil der gesetzlichen Krankenkassen erstatten hier inzwischen anteilig oder im vollem Umfang die Behandlungskosten.“